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Hochschulzugangsberechtigung

Hochschulzugangsberechtigung: Der Betriebswirt (VWA) führt zu einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 5 Berufstätigenhochschulzugangsverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 24. Juni 2010. Sie können somit bei Mittlerer Reife mit dem Betriebswirt (VWA) an einer Hochschule Ihrer Wahl studieren. Nähere Auskunft erteilt ausschließlich die Hochschule, an der Sie später studieren wollen.