Bachelor of Arts
Gebühren
Die Studiengebühren für das BA-Studium betragen insgesamt € 6.000,00 (zahlbar in 36 Monatsraten). Zusätzlich wird eine Einschreibegebühr i.H.v. € 540,00 und eine Prüfungsgebühr i.H.v. € 450,00 erhoben. Daneben fallen die regulären Studiengebühren für den Betriebswirt (VWA) an.
Aufstiegsstipendium der Bundesregierung
Das Bundesforschungsministerium vergibt Aufstiegsstipendien. Der berufsbegleitende Bachelor wird mit € 1.700 pro Jahr gefördert. Bei erfolgreicher Bewerbung können Sie einen guten Teil der Studiengebühren durch das Stipendium abdecken. Mehrere unserer Studierenden erhalten bereits diese Förderung.
Nähere Infos erhalten Sie unter: http://www.begabtenfoerderung.de/Home.233.0.html
BAföG
Im Prinzip ist BAföG möglich. Da aber das Studium berufsbegleitend ist und unsere Studienteilnehmer Einkommen haben, wird dieses auf das BAföG angerechnet, somit ergibt sich i.d.R. keine Förderung.
Förderung vom Finanzamt
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar.
Voraussetzung ist lediglich, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf steht und Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden. Dabei ist ausreichend, dass die Aufgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern. Diese berufliche Veranlassung kann bei jedweder berufsbezogenen Bildungsmaßnahme erfüllt sein.
Sie können die Studiengebühren in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Bildungskredit
Eine weitere Möglichkeit ist der Bildungskredit (www.bildungskredit.de).
Programm für die Vergabe von Bildungskrediten:
Zuständige Organisationseinheit: Abteilung IV, Referat IV 8
Seit dem 1. April 2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF - www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und dessen Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bislang auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits.
Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredits vorliegen. Gegebenenfalls wird dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der KfW beigefügt.
Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die KfW (www.kfw.de).
Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie erfolgt die Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.
Ansprechpartner:
Bildungskredit Hotline
Tel.: 01888 358-4492
Fax: 01888 358-4850

