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Fördermöglichkeiten für unsere Studiengänge

Bildungsprämie - Bis zu € 500 für Weiterbildung

Berufstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen € 20.000 (bei Verheirateten/gemeinsam Veranlagten: € 40.000) nicht übersteigt und die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, erhalten einmal pro Jahr und Weiterbildungs-veranstaltung einen Prämiengutschein im Wert von bis zu € 500. Auch VWA-Studierende können davon profitieren. Mit dem Gutschein können Sie als Studienanfänger einmalig die erste Semester- sowie die Anmeldegebühr für das VWA-Studium um die Hälfte, höchstens jedoch um € 500,00 reduzieren. Die Prämiengutscheine werden aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert und in rund 450 Beratungsstellen bundesweit ausgegeben. Bei Inanspruchnahme der Bildungsprämie kann keine Ratenzahlung der Semestergebühr erfolgen.

Details unter www.bildungspraemie.info 

 

Beratungsstellen in Mannheim:

Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule

Weiterbildungsabteilung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Für nähere Infos wenden Sie sich bitte direkt dorthin.

 

Die Bildungsprämie muss vor Anmeldung zum Studium beantragt werden! Wir stellen eine Rechnung über 50 % der Anmeldegebühr und der ersten Semestergebühr aus (€ 17,50 bzw. € 45,00 Anmeldegebühr plus € 265,00 Semestergebühr). Die Bildungsprämie kann nur einmalig und nur für das 1. Semester in Anspruch genommen werden.


Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Forschung und Bildung

Das Bundesforschungsministerium vergibt Aufstiegsstipendien. Berufsbegleitende Studiengänge werden mit maximal
€ 1.700 pro Jahr gefördert (Gesamtbetrag maximal  € 5.100). Bei erfolgreicher Bewerbung können Sie einen guten Teil der Studiengebühren durch das Stipendium abdecken. Mehrere unserer Studierenden erhalten bereits diese Förderung. Eine Altersgrenze ist nicht vorhanden.

Nähere Infos erhalten Sie unter:  http://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

sowie bei der IHK Rhein-Neckar (Frau Dörsam): 

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/weiterbildung/foerderung/457104/begabtenfoerderung.html

 

Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Forschung und Bildung

Das Bundesforschungsministerium vergibt Weiterbildungsstipendien. Berufsbegleitende Studiengänge werden mit maximal
€ 1.700 pro Jahr gefördert (maximal € 5.100). Bei erfolgreicher Bewerbung können Sie einen guten Teil der Studiengebühren durch das Stipendium abdecken. Mehrere unserer Studierenden erhalten bereits diese Förderung. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Aufnahme in dieses Programm jünger als 25 Jahre sein müssen.

Nähere Infos erhalten Sie unter:  http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

sowie bei der IHK Rhein-Neckar (Frau Dörsam):

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/weiterbildung/foerderung/457104/begabtenfoerderung.html

 

BAföG

Im Prinzip ist BAföG möglich. Da aber das Studium berufsbegleitend ist und unsere Studienteilnehmer Einkommen haben, wird dieses auf das BAföG angerechnet, somit ergibt sich i.d.R. keine Förderung.

 

Bildungskredit

Eine weitere Möglichkeit ist der Bildungskredit (www.bildungskredit.de).

Programm für die Vergabe von Bildungskrediten:

Zuständige Organisationseinheit: Abteilung IV, Referat IV 8

Seit dem 1. April 2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF - www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.

Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und dessen Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bislang auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits.

Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredits vorliegen. Gegebenenfalls wird dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der KfW beigefügt.

Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die KfW (www.kfw.de).

Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie erfolgt die Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.

 

Ansprechpartner:

Bildungskredit Hotline
Tel.: 01888 358-4492
Fax: 01888 358-4850

bildungskredit@bva.bund.de

 

Förderung vom Finanzamt

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar.

 

Voraussetzung ist lediglich, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf steht und Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden. Dabei ist ausreichend, dass die Aufgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern. Diese berufliche Veranlassung kann bei jedweder berufsbezogenen Bildungsmaßnahme erfüllt sein. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.